1. Geltung
Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen
des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

2. Angebote und Vertragsabschluss
Beschreibungen unserer Produkte und Leistungen, Angaben über Gewicht und Leistungsvermögen, sowie Probe- und Musterlieferungen  geben nur durchschnittliche Erfahrungswerte an, von denen Abweichungen im Einzelfall jeweils möglich sind. Unsere Angebote  sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Zwischenverkauf  bleibt vorbehalten. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag durch uns gegen gezeichnet wurde (Auftragsbestätigung) oder - bei  telefonischer Bestellung - die Lieferung der Ware erfolgt. Durch die Annahme der Lieferung erkennt der Besteller die Bedingungen an.

3. Preise
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Firmensitz Bautzen bzw. Niederlassung Zeitz und beinhalten, wenn nicht anders vereinbart, keine Installation, Wartung, Schulung, Fahrkosten oder andere Nebenleistungen. Ist über die Mehrwertsteuer keine gesonderte Vereinbarung getroffen, 
so gelten die vereinbarten Preise zuzüglich der am Tage der Lieferung  schriftlich gültigen MwSt.       

4. Lieferung  
Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferfristen sind annähernd und verbindlich. Geraten wir aus Gründen, die wir zuvertreten haben, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte. Setzt der Käufer uns, nachdem wir in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom  Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte. Nimmt der Besteller die Lieferung bzw. Leistung nicht ab, so sind 
wir berechtigt, nach setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung und Erstattung von Aufwandsentschädigung zu verlangen. Der Versand erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers.  Wir sind zu Teillieferungen und Vorauslieferungen berechtigt.

5. Eigentumsvorbehalt 
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bestehenden Forderungen  unser Eigentum. Der Käufer kann die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf  an uns übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Besteller  an seinen Käufer weitergeleitet wird. Trotz Abtretung ist der    
Käufer bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf berechtigt,   die Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Er ist  verpflichtet, die eingezogenen Beträge gesondert aufzubewahren und sofort an uns abzuführen. Unsere eigene Einziehungsbefugnis bleibt von der Einzugsermächtigung des Käufers unberührt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderung 
mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Der  Besteller ist verpflichtet uns unverzüglich von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung des Vorbehaltseigentums oder der  abgetretenen Forderung durch Dritte Mitteilung zu machen.  Darüber hinaus hat der Besteller Dritte bereits im vorhinein auf  unsere an der Ware bzw. Forderung bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention trägt der Besteller.Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen um mehr als 25 %  übersteigt.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem
Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

6. Zahlung
Wenn keine anderslautenden Zahlungsbedingungen  schriftlich vereinbart wurden, haben Zahlungen innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Schecks werden nur erfüllungshalber eingenommen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtig Verzugszinsen bis zu 4 % über dem gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 12 % p.a. auf den rückständigen Betrag, zuzüglich aller entstehenden Mahnkosten zu verlangen. Dem Besteller steht kein Rückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht aus dem gleichen Beschreibungen unserer Produkte und Leistungen, Angaben über Gewicht und Leistungsvermögen, sowie Probe- und Musterlieferungen 
geben nur durchschnittliche Erfahrungswerte an, von denen Abweichungen im Einzelfall jeweils möglich sind. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas  Umstände bekannt, die auf eine geringere Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, so sind wir berechtigt, diese und andere Forderungen sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von uns gelieferten Sachen zu fordern. Wir sind berechtigt vor der Lieferung oder Leistung Vorauszahlung oder Sicherstellung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung verrechnet, auch wenn die Zahlung für bestimmte bezeichnete Ware oder Leistung erfolgte.

7. Gewährleistung
Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Eingang zu überprüfen und alle Mängel, Falschlieferungen und Unvollständigkeiten spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Leistungen sind vom Auftraggeber, oder einer von ihm benannten Person abzunehmen. Mängel sind sofort bei Abnahme der Leistung, versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach Abnahme anzuzeigen.
Der Käufer ist verpflichtet, mitwirkend uns die Art des Mangels und die Umstände seines Auftretens zu benennen sowie die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Verweigert der Käufer dies, sind wir von der Gewährleistung befreit.
Wir sind berechtigt Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Erteilung einer Gutschrift über den Minderwert, Lieferung mängelfreier Teile oder einer mängelfreien Sache abzuhelfen.
Für dabei ersetzte Teile oder erbrachte Leistungen gewähren wir in der gleichen Weise wie für den Liefer-/ Leistungsgegenstand.
Bei Schäden, die durch Fremdeingriff, Reparaturversuch durch den Käufer oder Dritte, Einsatz des Liefergegenstandes außerhalb der vorgesehenen Verwendung, Einsatz von ungeeignetem Verbrauchsmaterial, Maschinendurchlauf von Fremdkörpern und Veränderung des Stellplatzes von Maschinen, die am Stellplatz montiert wurden entstehen, sind wir von der Gewährleistung befreit.
Die Anpassung der Konfiguration von programmierbaren Geräten an die Nutzungsbedingungen des Käufers sind keine Nachbesserungen im Sinne der Gewährleistung.
Die Nichtlauffähigkeit einer vom Käufer außerhalb dieser Geschäftsbeziehung erworbenen Software auf einer mit gelieferter Software lauffähigen Hardware, die Liefergegenstand sind, begründet keinen Gewährleistungsanspruch.

8. Haftung
Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Waren liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Die anwendungstechnische Beratung des Verkäufers in Wort und Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigen Verfahren und Zwecke. Sollte dennoch - aus welchen Gründen auch immer – eine Haftung des Verkäufers infrage kommen, so ist diese auf den Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware beschränkt. Haftungsansprüche aus der Gewährleistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen.
Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenträgern in maschinenlesbarer Form mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die  persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und Erfüllungshilfen.

9. Schlussbestimmungen
Sämtliche Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bautzen. Die Gerichtsstandvereinbarung bezieht sich bei Privatpersonen und Minderkaufleuten nur auf das Mahnverfahren.
Änderung der vorstehenden Bedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der vorliegenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Sie sind vielmehr so umzudeuten, dass hierfür die gesetzlichen Bedingungen eingesetzt werden und der ursprüngliche Zweck erreicht wird. Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke speichern und verwenden.